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€ 2.000,- | Handwerkerbonus 2024

Mit dem neuen Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). 

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen). Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.

 

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Wir beraten Sie sehr gerne, kommen Sie in einen unserer Schauräume oder fragen Sie bei einer Ihrer persönlichen Fachberaterinnen oder einem Ihrer persönlichen Fachberater nach!

 

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