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Symbolfoto zum Artikel: Förderung für Stromspeicheranlagen

Förderung für Stromspeicheranlagen

Ab sofort können sich Besitzer:innen einer Photovoltaikanlage den Einbau bzw. die Erweiterung eines Stromspeichers fördern lassen. Voraussetzung: die Stromerzeugung muss bereits in Betrieb sein und man darf dafür nicht die seit heuer geltende Mehrwertsteuerbefreiung für PV in Anspruch genommen haben.

Der Speicher muss 4 bis 40 kWh Kapazität haben,
dann beträgt der Zuschuss € 200,- pro kWh

(max. 35 % der Investitionskosten, für Private inkl. MwSt.).

Um die erzeugte erneuerbare Energie bestmöglich nutzen zu können, spielt die breit ausgerollte Anwendung von Kleinspeicheranlagen eine besonders wichtige Rolle. Zur Eigenverbrauchsoptimierung, aber auch zur Entlastung der Stromnetze unterstützt der Klima- und Energiefonds daher Kleinspeicheranlagen.

 

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